Spezialbeleuchtung/ Rundumleuchte

Nach der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen mit einer, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mit mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – ausgerüstet sein:

* Fahrzeuge für den Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen sowie Müllabfuhr

* Fahrzeuge für die Pannenhilfe 

* Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge

* Fahrzeuge als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge

* Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die

   genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

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Spezialbeleuchtung/ Rundumleuchte

Nach der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen mit einer, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mit mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – ausgerüstet sein:

* Fahrzeuge für den Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen sowie Müllabfuhr

* Fahrzeuge für die Pannenhilfe 

* Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge

* Fahrzeuge als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge

* Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die

   genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

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