Für Anhänger gelten die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Beleuchtung wie für alle Kraftfahrzeuge. Der Anhänger muss Schluss-, Brems- und Blinkleuchten, sowie eine oder zwei Nebelschlussleuchten aufweisen. Ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer können angebracht werden. Die Stromversorgung der Beleuchtung erfolgt über das Zugfahrzeug.
Bei allen Anhängern sind am Heck zwei rote, reflektierende Dreiecke als Rückstrahler vorgeschrieben, die mit der Spitze nach oben zeigend montiert werden müssen. Die gleichseitigen Dreiecke müssen eine Kantenlänge von mindestens 15 Zentimeter besitzen. An der Seite sind gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler, ab einer Anhängerlänge von 6 Meter gelbe Seitenmarkierungsleuchten erforderlich.
Anhänger über eine Breite von 2,1 Metern müssen Umrissleuchten haben, die nach vorne weiß und nach hinten rot wirken. Rückstrahler strahlen einfallendes Licht mit einer Spiegeltechnik dahin zurück, woher die Lichtquelle kommt. Retroreflektoren sind reflektierende Materialen, die den gleichen Zweck bewirken.
Der Onlineshop für Anhängerteile der Wiedemann Fahrzeugtechnik bietet hierzu zahlreiche Beleuchtungs- und Elektroteile an, wie zum Beispiel Heckleuchten des Herstellers Aspöck, des Anhängerherstellers Humbaur oder des italienischen Herstellers Radex, vielerlei Arten von Seitenmarkierungsleuchten von Aspöck, Positions- und Begrenzungsleuchten von Aspöck, reflektierende Rück- und Seitenstrahler, Nebelschlussleuchten, Kennzeichenbeleuchtungen, einzelne Lichtscheiben zum Austauschen, Spezial- und Rundumleuchten sowie Adapter, Stecker und Elektrozubehör an. Durchgesetzt haben sich die Heckleuchten von Aspöck mit den Modellreihen Earpoint 1, Midipoint 1, Minipoint, Multipoint 1 bis 5 sowie die Aspöck Leuchte 111.